Gemeinnützigkeitsrecht
Wir unterstützen Sie bei Ihrer Tätigkeit für das Gemeinwohl
Das Gemeinnützigkeitsrecht ist für Personen oder Körperschaften relevant, die dem Gemeinwohl dienen. Darunter werden in der Regel die Verfogung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke verstanden. Bei einer Geltenmachung des Gemeinnützigkeitsrechtes entstehen diverse finanzielle und steuerliche Vorteile für eine Organisation oder Körperschaft.
Hierzu gehört zunächst die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht bzw. eine ermäßigte Umsatzsteuer. Hinzu kommt die Berechtigung, Sach- und Geldspenden anzunehmen und Spendenquittungen auszustellen.
Wir beraten Sie in allen Fragen zum Gemeinnützigkeitsrecht umfassend.
Um Vorteile, die mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit verbunden sind, zu nutzen, müssen bestimmte Kriterien gegenüber der Finanzverwaltung erfüllt und nachgewiesen werden. Zudem ergeben sich bei der allgemeinen Organisation, Verwaltung und Abwicklung der Steuer- und Finanzangelegenheiten einige Besonderheiten.
Unsere Leistungen
- Umfassende Prüfung Ihres Status und Beratung bezüglich Gemeinnützigkeit
- Begleitung bei steuerlichen Außenprüfungen
- Beratung bezüglich Spenden und Sponsoring
- Abwicklung aller steuerlichen Angelegenheiten Ihrer gemeinnützigen Organisation
- Beratung hinsichtlich staatlicher Fördermöglichkeiten
- Beratung hinsichtlich Vermögensverwaltung, Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie weiterer wirtschaftlicher Aktivitäten
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