Finanzgerichtliche Verfahren und Rechtsbehelfe

Wir setzen Ihre Rechte vor Gericht durch

Wenn es nicht möglich ist, mit dem Finanzamt eine Einigung zu erzielen, sind finanzgerichtliche Verfahren eine Möglichkeit, Streitfragen zu klären.

Gerichtliche Verfahren sind dann sinnvoll, wenn einem Einspruch gegenüber dem Finanzamt nicht stattgegeben wird, aus Ihrer Perspektive aber eine falsche Rechtsanwendung stattfindet.

Verfahren vor dem Finanzgericht haben eigene Spielregeln und Abläufe. Wir klären Sie bereits im Vorhinein über diese auf und leiten dann ggf. die nötigen Schritte für Sie ein. Bevor ein finanzgerichtliches Verfahren eingeleitet wird, muss zunächst abgewogen werden, ob sich der Schritt lohnt. Bevor wir mit Ihnen ein Klageverfahren beschreiten, erstellen wir zunächst eine Chancen-Risiken-Analyse. Dabei werden alle zu erwartenden Kosten, die generellen Erfolgsaussichten und natürlich auch der für Sie zu erwartende finanzielle Nutzen miteinander abgewogen.

Erst wenn wir der Meinung sind, dass sich ein Verfahren für Sie auszahlt, legen wir los. Bei der Führung von Klage-, Aussetzungs-, Nichtzulassungsbeschwerde- und Revisionsverfahren blicken wir auf eine langjährige Erfahrung im Umgang mit Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof zurück. Diese setzen wir umfassend ein, um Ihre Rechte im finanzgerichtlichen Verfahren durchzusetzen.

Bevor ein finanzgerichtliches Verfahren eingeleitet wird, muss zunächst abgewogen werden, ob sich der Schritt lohnt.

Unsere Leistungen

  • Allgemeine Beratung zu den Möglichkeiten finanzgerichtlicher Verfahren
  • Anfertigung von Anträgen und Unterlagen
  • Unterstützung während des Verfahrens

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