Selbstanzeigen
Straf- und Bußgeldbefreiungen vollumfänglich nutzen
Selbstanzeigen können eine Möglichkeit sein, Fehler oder Versäumnisse bei der Steuerzahlung bei den Finanzbehörden zu melden, bevor diese aktiv werden und ggf. rechtliche Maßnahmen einleiten. Durch eine solche strafbefreiende Selbstanzeige haben Sie die Möglichkeit, straffrei zu bleiben bzw. negative Auswirken zu minimieren.
Wenn Sie für sich eine Selbstanzeige in Erwägung ziehen, beraten wir Sie umfassend zu allen damit verbundenen Aspekten. Das betrifft zunächst die richtige Adressierung sowie formale Aspekte wie Formulierungen und die Wahl der richtigen Begrifflichkeiten.
Leider wird vom Selbstanzeigenden mitunter davon ausgegangen, dass hier mit einem gewissen Wohlwollen seitens der Behörden zu rechnen ist. Dabei wird ausgeblendet, dass durch eine sogenannte “verunglückte Selbstanzeige” erhebliche Unannehmlichkeiten entstehen.
Bei einer Selbstanzeige sollten Sie deshalb unbedingt auf unsere Unterstützung setzen. Nur so können Sie die Chance auf eine Straf- oder Bußgeldbefreiung voll in Ihrem Interesse nutzen.
Wenn Sie für sich eine Selbstanzeige in Erwägung ziehen, beraten wir Sie umfassend zu allen damit verbundenen Aspekten.
Unsere Leistungen
- Prüfung, ob eine Selbstanzeige für Sie sinnvoll ist
- Formale und inhaltliche Prüfung der Anzeige
- Sachgemäße Durchführung der Selbstanzeige
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