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Vertretung gegenüber Banken und Behörden

In jedem Fall an Ihrer Seite

Die Steuerbescheide der Finanzverwaltung sind häufig fehlerhaft. Allerdings ist für den Laien kaum nachzuvollziehen, ob er steuerlich zu seinen Ungunsten behandelt worden ist. Daher übernehmen wir nicht nur für Sie die Prüfung Ihrer Steuerbescheide, wir setzen uns auch mit den Behörden in Verbindung, um die Fehler zu Ihren Gunsten zu korrigieren. Eventuelle Einspruchs- und Klageverfahren werden von uns eingeleitet und abgewickelt.

Übrigens: Bei steuerlichen Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung wird der überwiegende Anteil der Verfahren außerhalb eines finanzgerichtlichen Verfahrens zugunsten der Steuerbürger beigelegt.

Auch bei der Kommunikation und Verhandlungen gegenüber Banken stehen wir an Ihrer Seite. Von Seiten der Bank wird vor der Kreditvergabe häufig eine Planungsrechnung verlangt, die glaubhaft aufzeigt, wofür die neue Investition verwendet werden soll. Dies geschieht in der Regel im Rahmen einer Rentabilitätsvorschau sowie einer Liquiditätsplanung. Durch unsere Erfahrung mit solchen Berechnungen können wir Sie bei der Verhandlung und Argumentation gegenüber der Bank unterstützen bzw. diese für Sie vollständig übernehmen.

Eine solche intensive Beschäftigung mit einer geplanten Investition ist auch für Sie von Vorteil. Sie erhalten dadurch eine sorgfältige Analyse Ihrer geplanten Unternehmensentwicklung und können ggf. intervenieren, wenn sich herausstellt, dass bestimmte Pläne zu riskant bzw. zu wenig erfolgversprechend sind.

Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Finanzämtern und Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof.

Unsere Leistungen

  • Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Finanzämtern und Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof
  • Gerichtliche und außergerichtliche Rechtsbehelfe
  • Anfertigung von Einspruchsverfahren gegen Finanzbehörden
  • Einforderung der Erstattung entrichteter Steuerzahlungen
  • Anträge auf Fristverlängerungen, Stundungen und Anpassung an Vorauszahlung
  • Anträge auf Herabsetzung von Säumniszuschlägen
  • Vorbereitung und Begleitung bei Bankgesprächen
  • Erstellung von Planzahlen und Planungsrechnungen

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